Der Präventionskurs, den Ihre Krankenkasse bezuschusst

Der Part 1 Kurs ist ZPP-zertifiziert nach §20 SGB V. In 3 Tagen lernen Sie mit dem Sudarshan Kriya eine alltagstaugliche Atemtechnik – die Teilnahmebescheinigung reichen Sie danach einfach bei Ihrer Kasse ein.

Zertifiziert nach §20 SGB V Krankenkasse erstattet bis zu 100€
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Seit über 40 Jahren bewährte Techniken aus der Art of Living Tradition
Ø 4,9 von 5 Sternen aus 250+ Google-Bewertungen
Wissenschaftlich belegte Wirkung auf Stress und Wohlbefinden

Bekannt aus:

Presse Presse Presse Washington Post Presse

Sie wollen vorsorgen – aber das Kurssystem macht es Ihnen nicht leicht

  • Die Kursdatenbanken der Krankenkassen sind unübersichtlich – welcher Kurs ist wirklich nach §20 SGB V anerkannt?
  • Klassische 8-Wochen-Kurse mit festem Wochentermin kollidieren mit Dienstreisen, Schichtdienst und Familienalltag
  • Unsicherheit, ob die Erstattung am Ende wirklich kommt – und welche Nachweise dafür nötig sind
  • Viele Entspannungsangebote bleiben bei Theorie stehen, statt eine konkrete Technik zu vermitteln
  • Der Papierkram schreckt ab: Bescheinigungen, Teilnahmequoten, Einreichfristen

Der Part 1 Kurs: ZPP-zertifiziert, kompakt, alltagstauglich

Der Part 1 Kurs (Happiness Program) der Art of Living Stiftung ist von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert und erfüllt damit die Anforderungen des §20 SGB V – die formale Grundlage dafür, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss zur Kursgebühr von 295 Euro zahlen kann. Statt acht Wochenterminen lernen Sie an 3 Tagen eine Atemtechnik, die Sie danach selbstständig anwenden.

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Präventionskurs und Krankenkasse: Was hinter §20 SGB V steckt

Wer nach einem Präventionskurs sucht, den die Krankenkasse bezuschusst, stößt schnell auf den Begriff §20 SGB V. Dieser Paragraf des Sozialgesetzbuchs verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, Maßnahmen zur primären Prävention zu fördern – also Kurse, die Gesundheit erhalten, bevor Beschwerden entstehen. Dazu gehören unter anderem Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung. Damit ein Kurs förderfähig ist, muss er nachweislich definierten Qualitätskriterien genügen.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)

Die Prüfung übernimmt die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP), eine gemeinsame Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie bewertet Kurskonzept, Methodik und die Qualifikation der Kursleitung. Nur Kurse mit gültigem ZPP-Zertifikat gelten als anerkannter Präventionskurs, für den die Krankenkasse einen Zuschuss zahlen kann. Der Part 1 Kurs (Happiness Program) der Art of Living Stiftung ist ZPP-zertifiziert und erfüllt damit die Anforderungen des §20 SGB V.

So läuft die Erstattung ab

Der Ablauf ist bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen ähnlich – auch wenn jede Kasse Höhe und Bedingungen des Zuschusses selbst festlegt. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Der Weg sieht in der Regel so aus:

  • Sie melden sich zum Kurs an und zahlen die Kursgebühr von 295 Euro zunächst selbst.
  • Sie nehmen regelmäßig teil – die meisten Kassen verlangen die Teilnahme an mindestens etwa 80 Prozent der Kurseinheiten.
  • Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit der ZPP-Kurs-ID.
  • Diese Bescheinigung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein – häufig direkt per App oder Online-Portal.
  • Die Kasse überweist Ihnen ihren Zuschuss auf Ihr Konto.

Vorab mit der Kasse klären

Ein kurzer Anruf bei Ihrer Krankenkasse lohnt sich vor der Anmeldung: Fragen Sie, in welcher Höhe Ihr Präventionskurs bezuschusst wird, wie viele Kurse pro Kalenderjahr gefördert werden und ob das gewählte Format – vor Ort oder online – anerkannt ist. So gibt es später keine Überraschungen.

Warum der Part 1 Kurs als Präventionskurs qualifiziert ist

Der Part 1 Kurs vermittelt mit dem Sudarshan Kriya eine strukturierte Atemtechnik, die viele Teilnehmer als hilfreiches Werkzeug zur Stressbewältigung im Alltag beschreiben. Der Kurs dauert 3 Tage, findet in vielen deutschen Städten sowie online statt und wird von ausgebildeten Kursleitern angeleitet. Teilnehmer bewerten ihn im Durchschnitt mit 4,9 von 5 Sternen bei über 250 Bewertungen. Die ZPP-Zertifizierung bestätigt, dass Konzept und Kursleitung den Qualitätsanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.

3 Tage statt 8 Wochen: der Unterschied zu klassischen Formaten

Viele Präventionskurse laufen über acht bis zehn Wochen mit festem Wochentermin. Das ist bewährt, scheitert im Alltag aber oft an Dienstreisen, Schichtarbeit oder Familienterminen. Der Part 1 Kurs bündelt die Inhalte in einem kompakten 3-Tage-Format: Sie lernen die Technik an einem Stück und üben danach selbstständig zu Hause weiter. Für die Bezuschussung gilt dasselbe Prinzip wie bei wöchentlichen Kursen – entscheidend ist das gültige ZPP-Zertifikat, nicht die Kursdauer.

Für wen eignet sich ein bezuschusster Präventionskurs?

Ein Präventionskurs mit Krankenkassen-Zuschuss richtet sich an gesunde Menschen, die etwas für ihre Stressbalance tun möchten – etwa bei Anspannung im Beruf, Gedankenkreisen am Abend oder dem Wunsch nach einer alltagstauglichen Entspannungsroutine. Der Ehrlichkeit halber: Ein Präventionskurs ist keine Behandlung und ersetzt weder Ärztin noch Psychotherapeuten. Bei anhaltenden Beschwerden ist fachliche Begleitung der richtige erste Schritt.

Die Art of Living Stiftung wurde 1981 von Sri Sri Ravi Shankar gegründet und ist heute in über 150 Ländern aktiv. Von ihren Kursangeboten in Deutschland ist der Part 1 Kurs das ZPP-zertifizierte Präventionsangebot nach §20 SGB V.

Was Sie erwartet

Art of Living

ZPP-zertifiziert nach §20 SGB V – die Voraussetzung für den Zuschuss Ihrer Krankenkasse

Kompaktes 3-Tage-Format statt acht Wochenterminen – planbar auch mit vollem Kalender

Sudarshan Kriya: eine konkrete, strukturierte Atemtechnik statt bloßer Theorie

Bewertet mit 4,9 von 5 Sternen bei über 250 Bewertungen

In vielen Städten und online verfügbar – Sie wählen das Format, das zu Ihnen passt

Teilnahmebescheinigung für die Einreichung bei Ihrer Kasse inklusive

Gratis-Checkliste: So erstattet Ihre Krankenkasse

Schritt für Schritt zur Erstattung Ihres Präventionskurses — als PDF.

  • Checkliste vor und nach dem Kurs
  • Copy-Paste-Vorlage für Ihre Kasse
  • ZPP & §20 SGB V einfach erklärt

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Was unsere Teilnehmer sagen

„Ich fühle mich deutlich ruhiger und ausgeglichener. Die Atemtechniken helfen mir jeden Tag.“

Kathrin Zehe
★★★★★

„Das Beste, was ich für mich und meine Gesundheit tun konnte. Absolute Empfehlung!“

Steffi S.
★★★★★

„Eine einzigartige Erfahrung. Der Kurs hat mir meine innere Ruhe zurückgegeben.“

S. Richter
★★★★★

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss meiner Krankenkasse?

Jede gesetzliche Krankenkasse legt Höhe und Bedingungen ihres Zuschusses selbst fest, deshalb nennen wir hier bewusst keine pauschalen Beträge. Üblich ist die Übernahme eines Teils der Kursgebühr von 295 Euro. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Kasse vor der Anmeldung schafft verbindliche Klarheit.

Ist der Part 1 Kurs offiziell als Präventionskurs anerkannt?

Ja. Der Kurs ist von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und erfüllt damit die Qualitätsanforderungen des §20 SGB V. Dieses Zertifikat ist die Grundlage dafür, dass gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss zahlen können.

Wie reiche ich den Kurs bei meiner Krankenkasse ein?

Sie zahlen die Kursgebühr zunächst selbst und nehmen vollständig am Kurs teil. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen – bei vielen Kassen bequem per App oder Online-Portal. Die Erstattung wird anschließend auf Ihr Konto überwiesen.

Warum dauert der Kurs nur 3 Tage statt 8 Wochen?

Der Part 1 Kurs bündelt die Inhalte in einem kompakten Format: Sie lernen die Technik an drei aufeinander aufbauenden Tagen statt über acht Wochen verteilt. Für die Bezuschussung ist nicht die Kursdauer entscheidend, sondern das gültige ZPP-Zertifikat – und das liegt für diesen Kurs vor.

Wird auch die Online-Teilnahme bezuschusst?

Der Part 1 Kurs findet in vielen Städten und auch online statt. Ob Ihre Kasse das Online-Format anerkennt, klären Sie am besten vorab direkt mit ihr, da die Regelungen sich von Kasse zu Kasse unterscheiden.

Ersetzt der Präventionskurs eine ärztliche oder therapeutische Behandlung?

Nein. Ein Präventionskurs richtet sich an gesunde Menschen, die vorsorgen möchten – er ist keine Behandlung. Bei anhaltenden oder starken Beschwerden ist ärztliche oder psychotherapeutische Begleitung der richtige erste Schritt; ein Kurs kann diese ergänzen, wenn es mit den Behandelnden abgesprochen ist.

Über Art of Living

Die Art of Living Foundation ist eine der weltweit größten gemeinnützigen Organisationen, 1981 von Gurudev Sri Sri Ravi Shankar gegründet. Ihre Mission: eine stressfreie, gewaltfreie Gesellschaft — durch Atemtechniken, Meditation und Yoga.

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